Europa sorgt für frischen Wind in der Nutzenbewertungsdiskussion

Deutschland kann von europäischen Standards profitieren

Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa

Die EU-Kommission hat dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln vorgelegt. In Deutschland gibt es bereits seit 2011 eine systematische Nutzenbewertung für neue Arzneimittel. Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, dazu: "Von der jetzt beginnenden Debatte über europäische Standards in der Nutzenbewertung kann Deutschland profitieren. Vor allem die engere Verzahnung von Zulassungsbehörden und Nutzenbewertungsinstanzen im Arzneimittelsektor wäre ein echter Schritt nach vorne. Ein Konsens, wie Arzneimittelmittelstudien gestaltet sein sollten, würde allen Beteiligten bei der Umsetzung helfen."

2011 wurde die Nutzenbewertung in Deutschland durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (Amnog) eingeführt. In der Folge gab es allerdings immer wieder Meinungsverschiedenheiten, welche Studien für die Nutzenbewertung geeignet sind: Studien der Pharma-Unternehmen, die die Zulassungsbehörden akzeptiert hatten, wurden von Nutzenbewertungsinstanzen abgelehnt.
 

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