Transparenzkodex: Pharma-Industrie setzt Standard im Gesundheitswesen

Zustimmungsquote der Ärztinnen und Ärzte leicht gestiegen

Transparenzkodex im vierten Jahr

Zum vierten Mal in Folge veröffentlichen Pharma-Unternehmen ihre Leistungen an Ärztinnen und Ärzte, Fachkreisangehörige und medizinische Institutionen. Dazu haben sich die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA im Transparenzkodex verpflichtet. Wie immer, beziehen sich die Zahlen auf das Vorjahr. Die Gesamtsumme der veröffentlichten Leistungen liegt 2018 nach Schätzungen von vfa und FSA bei 639 Millionen Euro. Die Forschung macht den größten Posten aus (413 Millionen Euro), gefolgt von Leistungen für die Unterstützung von Veranstaltungen, Kongressen, Einrichtungen und medizinischen Organisationen (120 Millionen Euro) und Leistungen für Fortbildungen und Vorträge (106 Millionen Euro).

"Die Pharma-Industrie hat mit dem Transparenzkodex einen Standard im Gesundheitswesen gesetzt. Wir bleiben bei unserer Linie, die Leistungen der Industrie konsequent zu veröffentlichen. Das schafft Klarheit und zeigt unseren Beitrag für eine moderne Medizin", sagt der Vorsitzende des vfa, Han Steutel. Der Transparenzkodex verpflichtet alle Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA, ihre Gesamtleistungen an Ärztinnen und Ärzte und medizinische Einrichtungen bis zum 30. Juni bekannt zu machen. Wenn Ärztinnen und Ärzte einverstanden sind, werden Fortbildungsleistungen dabei namentlich veröffentlicht. Für das Veröffentlichungsjahr 2018 haben rund 21 Prozent solch einer individualisierten Nennung zugestimmt. Damit lag die Quote leicht über dem Vorjahresniveau von 20 Prozent.

Dr. Holger Diener, Geschäftsführer des FSA, stellt fest: "Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die einer namentlichen Nennung zugestimmt haben, ist leicht gestiegen. Das zeigt, dass sich der Transparenzkodex im Gesundheitswesen etabliert hat und das ist eine gute Basis, um noch mehr zu erreichen. Deshalb werben wir weiter für eine möglichst große Unterstützung bei Ärztinnen und Ärzten. Etwa mit der aktuellen Informationsaktion "Pioniere müssen sich nicht verstecken" auf unserer Website." Eine Namensnennung ohne Zustimmung der Betroffenen ist datenschutzrechtlich nicht möglich. Lehnen Ärztinnen und Ärzte eine individualisierte Veröffentlichung ab, werden diese Leistungen als Teil des Gesamtbetrages der Fortbildungsleistungen eines Unternehmens aber dennoch publiziert.